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   BFH, 15.09.1977 - V R 81/76   

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https://dejure.org/1977,733
BFH, 15.09.1977 - V R 81/76 (https://dejure.org/1977,733)
BFH, Entscheidung vom 15.09.1977 - V R 81/76 (https://dejure.org/1977,733)
BFH, Entscheidung vom 15. September 1977 - V R 81/76 (https://dejure.org/1977,733)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Errichtung weiterer Bauwerke - Bebautes Grundstück - Ingebrauchnahme nach Fertigstellung - Körperliche Wirtschaftsgüter - Bewirkung der Entstehung eines Wirtschaftsgutes - Entscheidung nach Zustand des Gebäudes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1967) § 30

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 123, 214
  • DB 1977, 2419
  • BStBl II 1977, 887
  • BStBl II 1978, 214
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 18.08.1977 - V R 33/75

    Unternehmer - Ingebrauchnehmen eines körperlichen Wirtschaftsgutes - Stufenweise

    Auszug aus BFH, 15.09.1977 - V R 81/76
    Errichtet ein Unternehmer auf einem bereits bebauten Grundstück weitere Bauwerke und nimmt er diese schrittweise nach Maßgabe ihrer Fertigstellung in Gebrauch, so greift die stufenweise Besteuerung nach dem Selbstverbrauch (Urteil vom 18. August 1977 V R 33/75 1) nur ein, wenn die weiteren Bauwerke selbständige körperliche Wirtschaftsgüter sind oder die Entstehung eines Wirtschaftsgutes bewirkt haben, dem die Neubauteile das Gepräge geben.

    Er hat in seinem Urteil vom 18. August 1977 V R 33/75 (BStBl II 1977, 883) entschieden, daß in den Fällen, in denen sich die Herstellung eines Wirtschaftsguts über einen Besteuerungszeitraum hinaus ausdehnt, der Herstellungsvorgang erst abgeschlossen ist, wenn das Wirtschaftsgut den Zustand erreicht hat, der seine bestimmungsgemäße Nutzung ermöglicht.

    Fällt diese Zuführungskette insgesamt unter den zeitlichen Geltungsbereich der Selbstverbrauchsteuer nach § 30 UStG 1967, so wird der Tatbestand des Selbstverbrauchs stufenweise mit den einzelnen Zuführungshandlungen verwirklicht, die mit der Inbetriebnahme des fertigen Wirtschaftsguts ihren Abschluß finden (vgl. Urteil V R 33/75).

    1) BStBl II 1977, 883.

  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

    Auszug aus BFH, 15.09.1977 - V R 81/76
    Bei dem durch die Ausbaumaßnahme entstandenen Schwimmbad handelt es sich insgesamt um einen unselbständigen Gebäudebestandteil, der in einheitlichem Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit der eigentlichen Gebäudenutzung steht (vgl. die Entscheidungen des BFH vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132, und vom 30. Mai 1974 V R 141/73, BFHE 112, 536, BStBl II 1974, 621).
  • BFH, 19.08.1971 - V R 48/71

    Begriff des Wirtschaftsguts - Selbstverbrauchbesteuerung - Bewertungsrechtliche

    Auszug aus BFH, 15.09.1977 - V R 81/76
    Daß es sich dabei erst um einen (fertigen) Teil eines noch unfertigen Ganzen gehandelt habe, spreche nach dem Urteil des BFH vom 19. August 1971 V R 48/71 (BFHE 103, 286, BStBl II 1972, 76) nicht gegen die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 30 Abs. 2 UStG 1967.
  • BFH, 09.08.1974 - V R 11/74

    Selbstverbrauch beim Anbau einer Werkhalle an eine Halle gleicher Bauausführung

    Auszug aus BFH, 15.09.1977 - V R 81/76
    Das FG hat aufgrund seines Rechtsstandpunktes keine Feststellungen zu der vorgreiflichen Frage getroffen, ob der Hotelanbau (erster Bauabschnitt der Jahre 1966 bis 1968) vom Altbau (bautechnisch) unabhängig und damit nach den Grundsätzen der Rechtsprechung des Senats als selbständiges Wirtschaftsgut zu beurteilen ist (vgl. zuletzt das Urteil vom 9. August 1974 VR 11/74, BFHE 114, 569, BStBl II 1975, 342).
  • BFH, 18.08.1977 - V R 164/75

    Selbstverbrauch und Bemessungsgrundlage des Selbstverbrauchs bei der Erweiterung

    Auszug aus BFH, 15.09.1977 - V R 81/76
    Das FG wird demgemäß bei erneuter Entscheidung zu prüfen haben, ob der im Bauabschnitt I erstellte Hoteltrakt (mit Hotelschwimmbad) im Verhältnis zum Altbau sich als selbständiger (mit dem Altbau nicht baulich verschachtelter) Neubau oder als unselbständiger Erweiterungsbau des Altbaus darstellt oder ob ein neues, aus beiden Gebäudeteilen bestehendes Hotelgebäude, dem der Neubau das Gepräge gibt (vgl. hierzu auch das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 18. August 1977 V R 164/75), entstanden ist.
  • BFH, 13.04.1972 - V R 151/71

    Erweiterung eines Fabrikgebäudes - Neubauteile - Gesamtgebäudekomplex -

    Auszug aus BFH, 15.09.1977 - V R 81/76
    Der nach Abschluß aller Baumaßnahmen vorhandene Gebäudekomplex sei nach den Grundsätzen der BFH-Rechtsprechung (vgl. das Urteil vom 13. April 1972 V R 151/71, BFHE 105, 198, BStBl II 1972, 654) als neues - den Altbau umfassendes - Wirtschaftsgut anzusehen; denn die Neubauteile seien größen- und wertmäßig den Altbauteilen übergeordnet.
  • BFH, 30.05.1974 - V R 141/73

    Einbau - Inbetriebnahme - Ladeneinrichtung - Einbauschrank - Betrieblich genutzte

    Auszug aus BFH, 15.09.1977 - V R 81/76
    Bei dem durch die Ausbaumaßnahme entstandenen Schwimmbad handelt es sich insgesamt um einen unselbständigen Gebäudebestandteil, der in einheitlichem Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit der eigentlichen Gebäudenutzung steht (vgl. die Entscheidungen des BFH vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132, und vom 30. Mai 1974 V R 141/73, BFHE 112, 536, BStBl II 1974, 621).
  • BFH, 24.03.1987 - IX R 17/84

    Aufwendungen zur Beseitigung von Baumängeln vor Fertigstellung des Gebäudes als

    Die Herstellung endet regelmäßig, wenn das Wirtschaftsgut fertiggestellt ist (§ 9a der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung - EStDV -), d.h., wenn es einen Zustand erreicht hat, der seine bestimmungsgemäße Nutzung ermöglicht (vgl. BFH-Urteil vom 15. September 1977 V R 81/76, BFHE 123, 214, BStBl II 1977, 887).
  • BFH, 19.07.1985 - III R 170/80

    Aufwendungen für die laufende Instandhaltung und Instandsetzung eines Gebäudes

    Fertigstellung in diesem Sinne ist anzunehmen, wenn die bestimmungsgemäße Nutzung des Gebäudes möglich ist (BFH-Urteil vom 15. September 1977 V R 81/76, BFHE 123, 214, BStBl II 1977, 887); sie wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß bestimmte Teile des Gebäudes - z. B. das Kellergeschoß - erst später ausgebaut werden.
  • FG München, 19.06.2002 - 13 K 2492/98

    Herstellungskosten eines Gebäudes; unselbständige Gebäudeteile; Einkommensteuer

    Die Herstellung endet regelmäßig, wenn das Wirtschaftsgut fertig gestellt ist (§ 9 a EStDV ), d. h., wenn es einen Zustand erreicht hat, der seine bestimmungsgemäße Nutzung ermöglicht (vgl. BFH-Urteil vom 15.9.1977 V R 81/76, BStBl II 1977, 887).
  • BFH, 18.02.1987 - X R 21/81

    Selbstverbrauchbesteuerung - In Gebrauch genommene Gebäudeteile - Fertigstellung

    Umgekehrt ergreift die Selbstverbrauchsteuer nicht Baustufen, die schon vor dem Inkrafttreten des § 30 UStG 1967 in Gebrauch genommen worden waren (BFH-Urteil vom 15. September 1977 V R 81/76, BFHE 123, 214, BStBl II 1977, 887).
  • BFH, 15.02.1990 - V R 7/85

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines selbständigen Wirtschaftsgutes

    Nachträgliche Herstellungskosten i. S. des § 30 Abs. 2 Satz 2 UStG 1973 kommen nach den maßgeblichen ertragsteuerrechtlichen Grundsätzen (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 15. September 1977 V R 81/76, BFHE 123, 214, BStBl II 1977, 887) in Betracht, wenn zu einem Wirtschaftsgut neue Teile hinzugefügt werden, also nicht mehr bereits vorhandene Teile erneuert werden (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1984 VIII R 273/81, BFHE 143, 238, BStBl II 1985, 394; Schmidt / Glanegger, Einkommensteuergesetz, 8. Aufl., 1989, § 6 Anm. 43b).
  • FG München, 24.11.2004 - 1 K 4042/03

    Zuordnung von Schuldzinsen; Abgrenzung Herstellungs- und Erhaltungsaufwand;

    Die Herstellung endet regelmäßig, wenn das Wirtschaftsgut fertig gestellt ist (§ 9 a EStDV ), d. h., wenn es einen Zustand erreicht hat, der seine bestimmungsgemäße Nutzung ermöglicht (vgl. BFH-Urteil vom 15. September 1977 V R 81/76, BFHE 123, 214 , BStBl II 1977, 887).
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